Darum geht es bei den PV-Wahlen!

Wer wird gewählt?

§ 2 PVG Aufgaben der Personalvertretung
§ 2 (1) Die Personalvertretung ist nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden.

Welche Organe werden bei der PV-Wahl gewählt und welche Aufgaben haben sie?

Dienststellenausschüsse
Aufgabe der Personalvertretung ist es, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Die gewählten Personalvertreter in den Bezirks-/Stadtpolizeikommanden, Abteilungen und den Landeskriminalämtern bilden die Dienststellenausschüsse. Die Verhandlungspartner sind in der Regel die Leiter der jeweiligen Dienststellen. Der Dienststellenausschuss hat dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und umgesetzt werden. Er hat sein Mitwirkungs- und Mitspracherecht im Sinne des Personalvertretungsgesetzes (PVG) vor allem für die Gesamtheit der Bediensteten in seinem Bereich geltend zu machen.

Fachausschüsse
Die Fachausschüsse vertreten die Interessen aller Bediensteten des öffentlichen Sicherheitswesens im jeweiligen Bundesland. Verhandlungspartner sind die Landespolizeidirektoren, in Wien der Landespolizeipräsident. Der Fachausschuss koordiniert das Vorgehen der Dienststellenausschüsse und hilft bei der Durchsetzung ihrer Forderungen auf Ebene der Landespolizeidirektionen.

Zentralausschuss
Der Zentralausschuss vertritt die Interessen aller Bediensteten des öffentlichen Sicherheitswesens Österreichs. Verhandlungspartner sind der Innenminister und in seinem Auftrag die Leiter der Sektionen, Bereiche und Abteilungen im Bundesministerium für Inneres. Er koordiniert das Vorgehen der Fachausschüsse und hilft diesen Personalvertretungsorganen bei der Durchsetzung ihrer Forderungen auf Ebene des Bundesministeriums für Inneres.

ACHTUNG!
Die Ergebnisse der Personalvertretungswahlen sind die Grundlage für die Zusammensetzung der Gremien der Polizeigewerkschaft und der Vertretung innerhalb der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Da sich die AUF-FEG nicht zum ÖGB bekennt, sind diese Stimmen für die gewerkschaftliche Arbeit verloren! Auch jede Stimme für die FCG ist eine verlorene Stimme. Sie sehen schweigend zu, setzen Alibiaktionen und machen dem Dienstgeber die Mauer.

Intro Liste 2 FSG/Klub der Exekutive PV-WAHL 2019 27./28. November 2019