PV – Personalvertretung
innerbetrieblich
gesetzlich eingerichtet
Rechte und Pflichten gesetzlich geregelt
Mitwirkungsmöglichkeit nur für jene im PVG vorgesehenen Angelegenheiten und nur in der dafür vorgesehenen Form (§§ 9, 10 PVG)
Diverse Schutzbestimmungen für Personalvertreter nach dem PVG (Versetzung, Kündigung, Benachteilung)
Nach Maßgabe der Bestimmungen des Personalvertretungsgesetzes (PVG) ist die Personalvertretung dazu berufen, die berufliche, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten auf betrieblicher Ebene zu wahren und zu fördern. Sie hat darauf zu achten, dass die zu Gunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten werden. Dabei hat sie auf die Erfordernisse eines geordneten, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Dienstbetriebes Rücksicht zu nehmen. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben sind in den jeweiligen Dienststellen die Dienststellenausschüsse (DA) eingerichtet. Der Dienststellenleiter hat diesem Ausschuss je nach Art der beabsichtigten Maßnahme das Mitwirkungsrecht einzuräumen, das Einvernehmen herzustellen oder ihm darüber Mitteilung zu machen. Der Dienststellenausschuss selbst kann Anregungen geben, Vorschläge machen und Anträge stellen.
Jene Angelegenheiten, die über den Wirtungsbereich eines Dienststellenausschusses hinausgehen, werden von den Fachausschüssen wahrgenommen.
Aufgaben über dessen Wirkungsbereich hinaus und zentrale Aufgaben obliegen dem Zentralausschuss.
GÖD – Gewerkschaft
überbetrieblich
Verein – Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis
Rechte und Pflichten nur durch ÖGB bzw. GÖD-Statuten (sehr weitgehend) umrissen
Jede nur erdenkliche Mitgestaltungsmöglichkeit für die Interessen der Arbeitnehmer im Rahmen der österreichischen Gesetze (z.B. auch politische Forderung oder Aktionen)
Keine außerordentlichen Schutzbestimmungen für Gewerkschaftsfunkionäre
Die überbetriebliche Interessensvertretung ist ausschließlich der Gewerkschaft (überparteilich) vorbehalten. Darunter versteht man in diesem Zusammenhang die großen Fragen auf dem Gehaltssektor genauso wie Fragen betreffend die soziale Sicherheit, Urlaubsansprüche, die Anrechnung von Vordienstzeiten, diverse Zulagen usw., die allesamt von der Gewerkschaft in direkten Verhandlungen mit der Regierung und der Verwaltung gelöst werden. Die GÖD (Gewerkschaft Öffentlicher Dienst) ist die zweitgrößte Fachgewerkschaft im ÖGB und gehört damit sicherlich zu einer der stärksten und schlagkräftigsten Interessensvertretungen dieses Landes. Innerhalt der GÖD ist auch die Polizeigewerkschaft angesiedelt, die mit über 70% Mitgliederdichte im Vergleich zu den anderen Sparten den 3. Platz einnimmt. Das Vertrauen der Bediensteten in diese Einrichtung wird somit mehr als deutlich veranschaulicht. Jede Gemeinschaft bedarf der Unterstützung ihrer Mitglieder, bei der GÖD ist das natürlich nicht anders. Der Beitrag ist nach Einkommenshöhe gestaffelt, beträgt 1% des Bruttobezuges und ist steuerlich absetzbar. Über die Verwendung informiert die GÖD alljährlich mit der Offenlegung der Bilanz.
Es lohnt sich, Gewerkschaftsmitglied zu sein und einer Interessensgemeinschaft anzugehören, die es sich zur zentralen Aufgabe macht, die wirtschaftlichen und dienstlichen Rahmenbedingungen ihrer Mitglieder ständig zu verbessern sowie deren Lebensstandard zu heben.