28.01.2019
Antrag auf Verlängerung der „Durchrechnungsdeckelung“
Im Zuge der Pensionsreformen wurde zur Milderung der damit zusammenhängenden Durchrechnungsverluste eine Deckelung beschlossen und nach ihrem Entstehungsjahr „97er-Deckel“ genannt.
Dieser Deckel entfällt mit 01.01.2020 für alle nach dem November 1959 Geborenen! Dies führt etwa dazu, dass ein Beamter des Jahrganges 1960, der 2020 in den Ruhestand tritt, die vollen Verluste aus der Durchrechnung „ungedeckelt“ hinnehmen muss.
Die FSG/Klub der Exekutive in der Polizeigewerkschaft stellt daher den Antrag, die GÖD möge mit dem Dienstgeber in Verhandlung treten, um eine Änderung dieser Bestimmung im Sinne der Kolleginnen und Kollegen zu erreichen.