Antrag auf Beseitigung der Ungleichbehandlung bei der Ausbildung der VB/S-FGB
In Folge der Flüchtlingskrise 2015 wurden beginnend mit 1. Jänner 2016 in mehreren Tranchen Polizeischüler und Polizeischülerinnen aufgenommen, die vorwiegend im fremden- und grenzpolizeilichen Bereich zum Einsatz kommen sollten.
Im Bezug habenden Ausbildungserlass wurde normiert, dass sich diese VB/S-FGB einer 6-monatigen Grundausbildung und nach einer entsprechenden Praxisphase innerhalb von 24 Monaten einer 9-monatigen Ergänzungsausbildung zu unterziehen haben. Mit Abschluss dieser Vollausbildung werden die als VB/S-FGB aufgenommenen Vertragsbediensteten den für die exekutivdienstliche Vollausbildung aufgenommenen VB/S gleichgestellt.
Während für die Vollausbildung der mit Sondervertrag aufgenommenen Vertragsbediensteten für den Exekutivdienst eine klare zeitliche Definition der praktischen und theoretischen Ausbildungsphasen besteht, gibt es für die Praxisphase der VB/S-FGB keine klare Regelung. Diese Ungleichbehandlung führt nicht nur in finanztechnischer Hinsicht, (wie etwa bei der Gewährung der Familienbeihilfe) sondern auch hinsichtlich des Karriereverlaufes (zB Anrechnung von Zeiten für die Zulassung zur E2a-Ausbildung) zu einer eklatanten Benachteiligung.
Auf Basis dieser Erkenntnis stellt die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter den Antrag, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen.