01.02.2018
Aufnahme von Polizeischülern in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis
Die FSG-Klub der Exekutive stellt den Antrag, dass alle mit Sonderverträgen entsprechend der Richtlinie gem. § 36 Abs. 2 VBG in exekutivdienstlicher und in grenz- und fremdenpolizeilicher Grundausbildung stehenden Bediensteten in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis in der Verwendungsgruppe E2c übernommen werden und hinkünftig auch aufgenommen werden.