05.03.2019
Parkpickerl – neue Zuständigkeit für Anträge
In 4 Schritten zum Parkchip: Antrag stellen, Beilagen hinzufügen, Weiterleitung an das Magistrat und dann erfolgt die Bezahlung bzw. die Zuteilung des Chips. Alle Infos entnimm bitte der beiliegenden PDF-Datei.
Für Rückfragen stehen die Kollegen der FSG gerne zur Verfügung.