16.07.2026
Bezugsvorschuss überarbeitet
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Am 27.02.2026 stellte die FSG im FA Wien den Antrag es möge der Erlass entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen gem. § 23 Abs. 1 GehG (Bezugsvorschuss) aktualisiert werden, da bereits 2024 die gesetzliche Regelung dafür geschaffen wurde!
Am 04.03.2026 wurde besagter Antrag in der FA Sitzung beschlossen und in weiterer Folge an den ZA weitergeleitet.
Nun wurde uns mitgeteilt, dass dieser Erlass überarbeitet werde und die Gewährung eines Bezugsvorschusses bis zur gesetzlichen Maximalhöhe von
bisher € 7.200, –
auf € 12.000, –
berücksichtigt wird. Der überarbeitete Erlass wird nach Fertigstellung gesondert im Sinne des § 9 Abs. 1 PVG zur Behandlung vorgelegt werden.


