Ballistisches Gilet mit Stichschutz – Antrag zu Trageweise
Die FSG im ZA stellt nachfolgenden Antrag zur Aufnahme von Verhandlungen/Beratungen mit dem BM.I:
Im Sommer bzw. an heißen Tagen ist das Tragen des Uniformhemdes unter dem BG-ST eine Zumutung. Es verhindert den Transport von Schweiß nach außen, wodurch die Unterbekleidung –Unterleibchen und Hemd – extrem feucht werden. Durch das Transpirieren und Trocknen entstehen Schweißränder wodurch die Hemden unansehnlich und unhygienisch werden bzw sind. Durch die verschwitze Kleidung und dem feuchten Oberkörper entsteht ein unangenehmes Körpergefühl und Schweißgeruch.
Unterleibchen sind kostengünstig, pflegeleicht und können bei Bedarf auch mehrmals gewechselt werden. Feuchte Unterkleidung stellt zusätzlich ein Krankheitsrisiko dar.
Seitens der LPD Wien wurde mit Zustimmung des BM.I das Tragen des Unterleibchens anstatt Uniformhemd bis Ende Sept. 2019 als Probebetrieb genehmigt. Ebenso wurde dies im Bereich des SPK Graz verfügt.
Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen begrüßen diesen Probebetrieb und sind mit der Umsetzung äußerst zufrieden. Es stellt insgesamt eine spürbare Erleichterung dar und das Tragen des BG-ST wird dadurch auch besser als bisher angenommen.
Das Erscheinungsbild der EB wird dadurch nicht beeinträchtigt, da durch das BG-ST die Unterbekleidung großteils verdeckt und daher nicht wahrgenommen wird. Da es für 2019 noch keine Entscheidung für ein unter dem BG-ST zu tragenden Uniformsorte (T-Shirt, Polo, Funktionsleibchen) gibt, wird ersucht bis zu dieser Entscheidung das Tragen des derzeitigen Unterleibchens vorübergehend für alle EB (österreichweit) zu gestatten.
Die Mitglieder des ZA werden ersucht dem Antrag zuzustimmen und beim BM.I die Aufnahme von entsprechenden Verhandlungen zu beantragen.