Antrag E2a-Ausbildungsplätze für 2019/20
Zum Vorschlag des BM.I-Sektion I, vom 11. Juni 2019, betreffend 576 Lehrgangsplätze für die E2a Ausbildung 2019/20 und Durchführung nach dem alten Ausbildungsschema,
wird von Seiten der Fraktion FSG im Zentralausschuss folgender Antrag gestellt:
Aufgrund des hohen Fehlstandes von E2a Bediensteten (2.191 bis Ende 2019) kann mit 576 Ausbildungsplätzen nicht das Auslangen gefunden werden, da sich diese Fehlstände von Jahr zu Jahr weiter erhöhen und dadurch kein Abbau der Minusstände erreicht werden kann.
Zu den vom BM.I vorgeschlagenen 576 E2a-Ausbildungsplätzen wird daher beantragt, für die E2a-Ausbildung 2019/20, 619 E2a-Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.
Weiter wird beantragt die E2a-Ausbildung 2019/20, nicht wie vom BM.I angekündigt in der alten Ausbildungssystematik durchzuführen, sondern nach dem neuen bereits fertig ausgearbeiteten modernen Ausbildungskonzept für E2a Bedienstete auszurichten.
Das heißt:
Wie vom BM.I vorgestellt Durchführung und Organisierung in drei Ausbildungsphasen
(3 Monate Basisausbildung, 3 Monate Praxisausbildung, 3 Monate Fachausbildung).
Eigene Ausbildung für den Kriminaldienst im Ausmaß der vollen 480 UE.
Eigene Ausbildung für das regionale Sicherheitsmanagement in jeweils 160 UE für
den Kriminaldienst, vertiefende Schwerpunkte im Bereich Verkehrspolizei und Sicherheitspolizei sowie den Grenz- und Fremdenpolizeilichen Bereich.
Die Mitglieder des Zentralausschusses werden ersucht diesem Antrag zuzustimmen und beim BM.I die Aufnahme von Verhandlungen/Beratungen zu beantragen.