Fachausschuss Aktuell
Kriminaldienstreform 2.0
Die LPD Wien ist aufgrund bereits mehrerer erfolgter Anpassungsschritte im LKA laut Projektunterlage von den anderen Bundesländern getrennt zu betrachten und daher von der Kriminaldienstreform 2.0 nur in folgenden Punkten betroffen:
1.) Neusystemisierung von insgesamt 40 Arbeitsplätzen im Bereich Cybercrime. Von der LPD Wien werden folgende Arbeitsplatzbewertungen angestrebt. LKA AB 06: 7 E2a/6, 5 E2a/5, LKA AB 04: 1 E2a/6, 1 E2a/5, LKA ED u. pro LKA Ast: 1 E2a/5, 1 E2a/4 sowie pro SPK Kriminalreferat: 1 E2a/5.
2.) Aufwertung der E2a/3 Arbeitsplätze im LKA auf E2a/4 durch Weiterentwicklung am Arbeitsplatz (Ausbildung/Verwendungsdauer)
3.) Aufwertung der E2a/2 Arbeitsplätze im SPK, Kriminalreferat, auf E2a/3 durch Weiterentwicklung am Arbeitsplatz (Ausbildung/Verwendungsdauer)
Die Einführung von Referaten im LKA Wien oder von Kriminaldienstgruppen in den PI´s ist für Wien in der Kriminaldienstreform 2.0 nicht vorgesehen, sondern erfolgt nur in den Bundesländern.
Aufgrund der strukturellen Unterschiede zwischen dem LKA Wien und den LKA´s in den Bundesländern – Stichwort Sachgebietsexperten – ist jedoch in der Kriminaldienstreform 2.0 eine Aufwertung der Gruppenführer-Stellvertreter im LKA Wien von E2a/4 auf E2a/5 nicht enthalten. Um diese Benachteiligung auszugleichen, wird von der FSG daher eine Aufwertung der Gruppenführer-Stellvertreter im LKA Wien auf E2a/5 gefordert.
LPD Probebetrieb „Effiziente Gestaltung des Parteienverkehrs zur Ressourcenoptimierung“
Wir haben von der Informationsveranstaltung betreffend Schließung von PI für den Parteienverkehr in der Nacht bereits informiert. Bei folgenden Themen sehen wir weiterhin Handlungsbedarf: Es darf zu keiner Mehrbelastung der Kolleg*innen kommen. Vor allem nicht auf den Polizeiinspektionen, welche auch in der Nacht geöffnet bleiben. Des Weiteren darf das Ausufern des unliebsamen Ersatzgehens nicht dazu beitragen, dass die Unzufriedenheit weiter steigt. Die daraus resultierenden fortlaufenden Austritte stellen eine kaum tragbare Situation dar. Keine einheitlichen Vorgaben für die SPK Kdt. durch die LPD wird ebenfalls als nicht positiv gewertet. Da es sich um einen Probebetrieb handelt, sind unsere Möglichkeiten eingeschränkt, was uns jedoch nicht davon abhalten wird, jegliche Missstände beharrlich aufzuzeigen. Bitte lasst eurem Personalvertreter vor Ort eure Erfahrungen zukommen.
DA „Veranstaltungswesen“ Wegzeitregelung für Inspektionsdienste
Unser Antrag, wonach die LPD Wien für Inspektionsdienste (insb. bei Theaterdiensten, Messediensten oder dgl.) eine Wegzeitenregelung festlegen möge, wurde nun endgültig wie folgt umgesetzt: Der zugeteilte Exekutivbedienstete (EB) hat von der Stammdienststelle zur Veranstaltungsstätte und retour Streifendienst zu versehen. Für diesen Streifendienst gelten bis zu 30 Min. (in Ausnahmefällen bis zu 45 Min.) als Überstunden angeordnet. Tritt der EB erst an der Veranstaltungsörtlichkeit den Dienst an bzw. kehrt dieser nicht an dessen Stammdienststelle zurück, ist die Verrechnung von Wegzeiten unzulässig. Für die Veranstaltungsorte „Renaissancetheater“ bzw. „Theater im Zentrum“ gelten für den EB sowohl die Regeln bzgl. der 15 Min. vor und nach der Veranstaltung als auch die Wegzeit-/Streifendienstregelung.