06.08.2019
Dienstzeiten & Ruhezeiten – FSG-Forderung erfüllt
Das BMI schloss sich der Meinung deiner FSG an und die LPD hat die Dienstanweisung zur DZR 2017, unter der Az P6/241409/2017, Punkt 3.1.3, bereits adaptiert. Die Zeitrahmenvorgabe bei den GSOD-Auflassungszeiten (vor/nach Mitternacht) wurde ersatzlos gestrichen.
- Maximal 24 Std Dienst!
- Mindestens 11 Std Ruhezeit!
Mit dem ständigen überschreiten der Dienstzeiten und dem ständigen unterschreiten der Ruhezeiten muss jetzt Schluss sein!
FSG – dein sicherer Partner!