Blitznews | Zeugenladungen in der Freizeit sind Dienstzeit
Rechtsmeinung des Fachausschuss Wien wird vom BMI bestätigt – Änderung der DZR
Im Zusammenhang mit der Abgeltung von Zeiten für Ladungen zu Gerichten und Verwaltungsbehörden kam es zwischen der LPD Wien und dem Fachausschuss zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen. Während die LPD Wien weiterhin eine Abgeltung über Plusstunden vorsah, vertrat der Fachausschuss die Ansicht, dass diese Zeiten als Mehrdienstleistungen zu behandeln seien. Seitens des BMI wurde nun klargestellt, dass solche Zeiten grundsätzlich als Dienstverrichtung gelten
Gleichzeitig wurde ein Anpassungs- bzw. Ergänzungsbedarf bei den bestehenden Dienstzeitregelungen (DZR) erkannt, weshalb eine entsprechende Klarstellung für alle Landespolizeidirektionen vorgesehen ist.
Dein Team der FSG Klub der Exekutive


