28.08.2019
Persönlicher Feiertag – Aktuelle Information
Neu 2019 – Dein persönlicher Feiertag (Karfreitagsregelung):
- Steht jedem einmal pro Jahr zu.
- Kann jeder selbst bestimmen
- Muss spätestens 3 Monate vor dem „gewünschten persönlichen Feiertag“ dem Dienstplaner mitgeteilt werden
Das bedeutet, wer noch im Dezember 2019 seinen persönlichen Feiertag in Anspruch nehmen möchte, muss dies unbedingt noch im August dem Dienstgeber (Dienstplaner) melden.
FSG – Deine Freizeit ist uns wichtig!