17.01.2020
Antrag zur Besoldungsreform 2019
Seit über einem ½ Jahr gibt es vom Dienstgeber KEINERLEI Information darüber, wie sich das beim EuGH gesprochene Gerichtsurteil und das im Österreichischen Parlament beschlossene Gesetz über das Besoldungs- und Vorrückungssystems auf die Kolleginnen und Kollegen persönlich auswirkt.
Deshalb hat die FSG – Klub der Exekutive im Zentralausschuss einen Antrag mit folgenden Punkten gestellt:
- Was sind die gesetzlichen Grundlagen für die Neuberechnung des Vorrückungsstichtages und wie wirken sich die daraus ergebenden Nachzahlungen aus?
- Ab welchem Zeitpunkt erfolgt eine sich allfällig daraus ergebende Nachzahlung?
- Wer wird von Amts wegen berechnet?
- Wer muss einen Antrag an den Dienstgeber stellen? Eine Verständigung der Betroffenen durch den Dienstgeber wird eingefordert.
- Wie wird das Verfahren technisch abgewickelt und wann kann mit einer Erledigung gerechnet werden?
Wir leben Personalvertretung – Wir können Personalvertretung!