17.01.2020
Antrag zum Versetzungserlass
Die neuen Richtlinien für dienstbehördenübergreifende Versetzungen ergingen am 30.12.2019 vom BM.I an alle Landespolizeidirektionen und traten mit 1. Jänner 2020 in Kraft. Um einen wirklich gerechten und nachvollziehbaren Ablauf zu garantieren, fehlen im Erlass einige wichtige Punkte.
Deshalb hat die FSG – Klub der Exekutive im Zentralausschuss einen
Antrag mit folgenden Punkten gestellt:
- Die Einteilungsdienststellen müssen mit dem FA der „Ziel-LPD“ abgestimmt und i.S.d. PVG behandelt werden.
- Der angeführte Erlass muss allen Aufnahmebewerbern in der Ausschreibung zur Kenntnis gebracht werden.
- Die Durchführung von Tauschversetzungen, wie bisher möglich, wird abgelehnt. Solche Versetzungen würden die Richtlinien bzw. die Rankingliste außer Kraft setzen.
- Eine Stellungnahme durch den unmittelbaren Vorgesetzten ist nicht notwendig.
- Für die Zeitberechnung von mindestens 5 Jahren sind die Zeiten der Grundausbildung jedenfalls einzurechnen.
Wir leben Personalvertretung – Wir können Personalvertretung!