DZM – Dienstzeitmanagement 2026
Am 19. Dezember fand erstmals eine offizielle Information zum neuen Dienstzeitmanagement statt. Dabei handelte es sich um eine reine Informationsveranstaltung für Dienststellenleiter und Polizeiinspektionskommandanten.
Die zuständige Personalvertretung (Zentralausschuss) wurde bislang noch nicht rechtlich eingebunden, der Fachausschuss war jedoch zur Veranstaltung eingeladen.
Im Beisein von Polizeipräsident Pürstl präsentierten Generalsekretär Achatz und Projektleiter GenMjr Huber das neue Modell.
Zusammenfassung aller präsentierten Punkte:
- Probebetrieb:
Ab Frühjahr 2026 im SPK 2/20, Echtbetrieb ab Anfang 2027. - Umsetzung in drei Phasen:
3 Monate Schulung / 3 Monate Simulation / 3 Monate Echtbetrieb. - Geltungsbereich:
Derzeit wurden ausschließlich der Bereiche der SPK erarbeitet.
Die Sonderabteilungen (LVA, LKA, EA, BE, WEGA etc.) werden erst ab 2026 durch das Projektteam behandelt. - Dienstplanerstellung (3-Monats-Planung):
- Vorplanung 12 Wochen im SPK
- Eintragung der Namen und Einarbeitung der Dienstwünsche auf PI-Ebene
- Mitarbeitende sollen ihre Dienste digital (voraussichtlich per App am Diensthandy) planen können
- 10 Wochen vor Planbeginn Überprüfung durch den PI-Kommandanten
- Bis 4 Wochen vor finaler Erstellung kann eine regionale Bedarfsplanung berücksichtigt werden
- 2 Wochen vor Monatsbeginn soll der Dienstplan fixiert sein
- Tauschmöglichkeiten bis 4 Wochen vor Planerstellung
- Spontane Urlaube sollen weiterhin möglich sein
- Überstunden:
- Für den Regeldienst sollen künftig keine Überstunden anfallen
- Einrichtung eines freiwilligen Überstundenpools
- Einsatz von Springerstreifen (Sonderstreifen für Schwerpunkte wie z. B. Dämmerungsstreifen), die bei Ausfällen kurzfristig in den Regeldienst übernommen werden können
- Springerstreifen:
Dienen als Ersatz für ad-hoc-Überstunden.
Bei Ausfällen im Streifendienst erfolgt Ersatz durch Springerstreifen; sind diese nicht erforderlich, übernehmen sie zusätzliche Aufgaben. - Plandienste:
Künftig nur mehr 8 bis 13 Stunden Dauer. - 24-Stunden-Dienste:
- Befristet weiterhin möglich
- Übergangsphase von mehreren Jahren
- Nur bei Freiwilligkeit, dienstlicher Notwendigkeit und schriftlichem Antrag des Exekutivbediensteten
- Verantwortung liegt beim Unterzeichner des Dienstplanes
- Für Spontanereignisse gilt diese Einschränkung nicht
- Journal-Dienste (JD):
- Tag-JD sollen vollständig entfallen
- Nacht-JD bleiben im Ausmaß von 4 Stunden pro Nachtdienst
- Ausnahme: Bedienstete mit 50 % Gefahrenzulage – hier sind 16 Stunden JD im Tagesdienst zulässig
- Dienstsplitting:
Möglich nur auf Antrag der Kolleginnen und Kollegen
(z. B. Dienst am Vormittag, Unterbrechung für Kinderbetreuung, Fortsetzung ab 14 Uhr). Eine solche Anordnung durch den Dienstgeber ist ausgeschlossen. - Wochenenden:
- Maximal 48 Stunden planbar
- Ein Wochenende pro Monat muss dienstfrei bleiben
- Mehr nur bei Freiwilligkeit
- Wochenruhezeit:
Reduktion auf 35 Stunden. - EDV-Dienstplanung:
Es kann derzeit nicht zugesichert werden, dass das System bereits zum Probebetrieb vollständig einsatzbereit ist. - Jahresarbeitszeitmodell:
Wird nicht eingeführt.
Vorgesehene Benefits für die Bediensteten:
-
- Mehr Mitbestimmung bei der Dienstplanung
- Mehr Freizeit
- Kaum Dienstverlängerungen
- Reduktion spontaner Kommandierungen
- Überstundenpool
- Unterstützung der Dienstplaner durch EDV/KI
Noch keine Informationen gab es zu den für Wien äußerst wichtigen Themen:
- POS (Personen- und Objektschutz):
Noch keine Regelung – soll im Probebetrieb erarbeitet werden. - ODE-Einheiten:
Ebenfalls noch keine Regelung; voraussichtlich Weiterbestand, da eine vollständige Abdeckung durch die BE – wie in anderen Bundesländern – in Wien nicht möglich ist. - JD für die Kollegen am Stkw
Keine Regelung wie die Streifentätigkeit mit 8 Stunden PD und 4 Stunden JD geregelt ist bzw. ob der JD geteilt werden kann oder muss.
Das neue Dienstzeitmanagement enthält einzelne positive Ansätze, lässt jedoch noch viele zentrale Fragen offen. Vor allem in Wien wird die Umsetzung schwierig sein, da hier im Vergleich zu den übrigen Bundesländern ganz andere Rahmenbedingungen herrschen. Entscheidend ist daher, ob das Modell mit dem bestehenden Personalstand realistisch umsetzbar ist und die Personalvertretung frühzeitig und umfassend eingebunden wird.
GIP-Support – Dienstzeitregelung
Die von der LPD angedachte Umstellung der Dienstzeit beim GIP-Support (Aufteilung auf Plandienst, Journaldienst und Überstunden) wurde von uns abgelehnt.
Unabhängig davon hat die LPD mit 1. Jänner 2026 verfügt, dass Supportdienste grundsätzlich nur mehr mit einer Person zu besetzen sind. In stark frequentierten Zeiten zwischen 16:00 und 02:00 Uhr kann ergänzend ein Zweiter eingesetzt werden.
Festzuhalten ist, dass die Führung der LPD zu diesem Thema – protokolliert und nachvollziehbar – selbst festgehalten hat, dass es sich um eine sehr wichtige und sensible Tätigkeit handelt, die zwingend nach dem Vier-Augen-Prinzip durchzuführen ist.
Obwohl diese Umstellung von unserer Seite bereits abgelehnt wurde und ein weiterer Antrag daher eigentlich nicht erforderlich wäre, Antrag derzeit im BMI, fordern wir dennoch erneut, die Umsetzung dieser Maßnahme auszusetzen.
Probebetrieb Wechseldienst verlängert
Der derzeit in den SPKs durchgeführte Probebetrieb im Wechseldienst wird vorerst fortgesetzt. Wie zuvor erfolgt die Teilnahme ausschließlich auf freiwilliger Basis. An dieser Regelung hat sich nichts geändert.
Pluxee wird zu Edenred – Guthaben verbrauchen
Das BMI bzw. die LPD Wien stellen den Gutscheinanbieter mit 2026 von Pluxee auf Edenred um. Unabhängig davon, dass Guthaben, die vor dem 01.09.2025 gutgeschrieben wurden, ohnehin zu verbrauchen sind, empfehlen wir, das gesamte vorhandene Guthaben bis zum Jahresende einzulösen.
Das Team des Fachausschusses Wien wünscht Frohe Weihnachten und viel Erfolg im neuen Jahr.


