Aussetzung des Erlasses Teilzeitbedienstete im GD
Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Auch auf Grund der Intervention der FSG wurde die Aussetzung des Erlasses des BMI betreffend der Umstellung von Teilzeitkräften im Gruppendienst in den Wechseldienst erreicht.
Die Vorgehensweise, dass Kolleg:innen, die ohne ihr Einverständnis in den WD umgestellt werden, nun einen Antrag zur Rückführung stellen müssen, ist unserer Meinung nach weder verständlich noch rechtmäßig.
Ein Aussetzen des Erlasses, bedeutet die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes, ohne Zutun der Kolleg:innen.
Wir weisen nochmals darauf hin, dass
- eine Umstellung in den Wechseldienst ohne JD eine Verrichtung von
Nachtdiensten lt. DZR unmöglich macht. - dieser Antrag des Wechsels in den Wechseldienst mit oder ohne JD möglicherweise die rechtlich vorgesehene einmalige Änderung der Elternteilzeit darstellt, weshalb eine nochmalige Abänderung nicht mehr möglich sein könnte.
Bemerkt wird, dass die Absage des Beratungsgespräches ohne Zustimmung der PV und die Festlegung eines neuen Termins außerhalb der gesetzlich vorgesehen Frist eine Verzögerung der Klärung des Sachverhaltes darstellt.