FSG – Antrag auf Abschlagsfreiheit auch für Polizistinnen und Polizisten
Am 19. September 2019 wurde im Nationalrat das Pensionsanpassungsgesetz 2020 beschlossen. Wesentlicher Inhalt dieses Gesetzes ist, dass im Bereich des ASVG und teilweise bei Bundesbeamten nach 45 Beitragsjahren (540 Erwerbsmonate) bei der Pension oder dem Ruhebezug keine Abschläge anfallen. Diese Regelung benachteiligt die Beamten und verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz! Gerade im Bereich der Beamten erfolgt eine lückenlose, jahrzehntelange Beitragszahlung. Dadurch wird das derzeitige System aufrecht erhalten!
Die FSG/Klub der Exekutive in der Polizeigewerkschaft hat daher folgenden Antrag gestellt:
Es wird mit Nachdruck eingefordert, dass die am 19. September 2019 im Nationalrat beschlossenen Verbesserungen auch für die Polizistinnen und Polizisten umgesetzt werden (= 504 Monate). Es ist nicht zu akzeptieren, dass Kolleginnen und Kollegen nur deshalb schlechter gestellt werden, weil sie vor dem Jahr 2005 in ein öffentlich rechtliches Dienstverhältnis übernommen wurden.
Der Antrag wurde angenommen und an die GÖD weitergeleitet!