Fachausschuss aktuell
Dienstzuteilungen LPD Burgenland
Dem Antrag, die Zuteilungen zur LPD Burgenland, mit sofortiger Wirkung einzustellen, wurde nach einer entsprechenden Würdigung durch die LPD nicht entsprochen. Weiterhin ist es mehr als hinterfragenswert, warum gerade die höchst belastetste LPD Personalressourcen opfern muss, um der untragbaren Situation an der Grenze entgegenzuwirken.
Recruiting Verbesserungen
Der Personalstand in der LPD Wien schrumpft, es fehlt an allen Ecken und Enden an KollegInnen. Die Recruiting Bemühungen der LPD gestalten sich mehr als schwierig. Zu diesem Thema wurden im Zuge der FA Sitzung mehrere Maßnahmen besprochen, um eine
Attraktivierung des Berufseinstiegs zu gewährleisten.
Konkret wurde gefordert:
- Übernahme anfallender Kosten für die Erbringung eines Nachweises über Schwimmkenntnisse.
- Übernahme anfallender Untersuchungskosten, Kosten für Gutachten u.ä. durch die LPD Wien.
- Attraktivieren der finanziellen Situation während der theoretischen Grundausbildung E2c in den BiZ für Kolleginnen und Kollegen mit eigener Familie.
- Erwerb der Lenkberechtigung im Zuge der Grundausbildung E2c.
E2b Zulage Erinnerung
Zur Erinnerung, seit 1.1.2018 gilt eine Änderung bei der E2b-Zulage. Die automatische Auszahlung ab der Gehaltsstufe 11 (2. Jahr) wurde auf € 43,- erhöht. Über Antrag wird zusätzlich ab der Gehaltsstufe 8, bei Nachweis erforderlicher Unterrichtseinheiten, die E2b Zu-lage in der Höhe von € 35,-ausbezahlt.
- Du bist E2b
- Du hast die Gehaltsstufe 8 erreicht
- Du kannst 160 Unterrichts-einheiten nachweisen, bzw
- Du warst am 1.1.2018 in der Gehaltsstufe 7 dann 16 UE
- Du warst am 1.1.2018 in der Gehaltsstufe 6 dann 24 UE
- Du warst am 1.1.2018 in der Gehaltsstufe 5 dann 40 UE
- Du warst am 1.1.2018 in der Gehaltsstufe 4 dann 80 UE
Für den Anspruch auf E2b Zulage sind Bildungsleistungen maßgeblich, die im SIAK – Campus angeboten und aufgelistet werden. Die Auszahlung der E2b Zulage kann bei der LPD – PA beantragt werden. Der entsprechende LPD-Erlass ist im Share Point abrufbar.
Überarbeitung der Berufspraktika
Auf Grund des im Moment vorherrschenden Regulativ, betreffend der Berufspraxis herrscht eine spürbare Unzufriedenheit. Mittels Erlass wurde geregelt, dass die VB/S, beispielsweise, in der Berufspraxis I sehr wohl Organmandate ausstellen, jedoch keine Alkovortests vollziehen dürfen.
Diese „Reservistenrolle“ gepaart mit der dadurch verbundenen Untätigkeit sorgt für Unmut und ist teilweise mitverantwortlich, für die spürbare Unzufriedenheit. Die LPD wurde hierzu ersucht an diesem Konzept zu arbeiten bzw nachzuschärfen, um eine Mitarbeiterzufriedenheit herbeizuführen. In diesem Sinn wäre es auch wichtig, entsprechend geschultes Personal in der benötigten Anzahl auszubilden.
Ausweitung der Zonenregelung
Die An- und Abreise bei GSOD Einsätzen wird, wie schon vor Wochen angekündigt, angepasst und kann ab sofort von den KollegInnen verrechnet werden. Aufgrund unterschiedlicher Anfahrtszeiten können
- SPK 1 bis 8 und SPK 20 statt bisher 30 Minuten jetzt 45 Minuten
- SPK 10-23 statt bisher 30/45 Minuten jetzt 60 Minuten
verrechnen.