Verwirrungen
Die ganze Welt befindet sich in einem „Ausnahmezustand“. Die Abläufe rund um Gesundheit, Wirtschaft, Beschränkungen im Zusammenhang mit COVID-19, Impfstrategien, Politik und dgl. mehr sind nicht mehr zur Gänze nachzuvollziehen, statt Klarheit herrschen immer mehr Unsicherheit und Verwirrung vor. Das ist aber beileibe nicht auf die oben genannten Themen beschränkt, schon in unserer „kleinen“ Welt der Exekutive herrscht Verwirrung.
Werte Kolleginnen und Kollegen!
Bei den Turbulenzen rund um die Justiz, bei den involvierten Amtsträgern (es gilt für alle die Unschuldsvermutung!) und den daraus resultierenden (Nicht)Konsequenzen ist mir der Atem gestockt. Erst einmal muss man lachen, wenn man sieht, wie gedacht intelligente Menschen mit Nachrichten auf diversen elektronischen Geräten umgehen. Mein Einwurf: Allein dafür gehört man bestraft. Schon Nestroy sagte: „Jedes Schriftl ist ein Giftl“. Nur damals konnte man mit einem Wurf in den Kamin vieles richten, jetzt nicht mehr, und das ist gut so! Der Höchstrichter fühlt sich in seiner Amtsführung nicht beeinträchtigt, der Finanzminister glaubt, dass er mit einer eidesstattlichen Erklärung, die rechtlich nicht das Papier wert ist, auf dem sie geschrieben ist, alles aus der Welt schaffen kann und die Politik fährt die schwersten Geschütze gegen die ermittelnden Behörden auf. Da habe ich für mich gleich einmal Revue passieren lassen, was mit Kolleginnen und Kollegen geschieht, wenn Ermittlungsverfahren gegen sie laufen oder sie sogar Beschuldigte oder Angeklagte sind. Ja, da wird dann zu ihrem „Schutz“ auch gleich einmal suspendiert, es gibt „Zuweisungen“ auf andere Arbeitsplätze (im BDG so nicht gedeckt!), schließlich muss das „Vertrauen der Allgemeinheit“ gewahrt bleiben. Wo bleibt da die Unschuldsvermutung, wo ist da das „gleiche Recht für alle“, wo bleibt die Rückendeckung durch die Vorgesetzten?
Was als gut zu gelten hat, hat gut zu bleiben!
Apropos Vorgesetzte: Man hört immer mehr hinter vorgehaltener Hand in den ehrwürdigen Gemäuern des BMI, dass (zu) viele Führungskräfte für die Anforderungen des Arbeitsplatzes nicht geeignet seien. Da kommt Verwirrung auf. Wer hat diese Führungskräfte unter welchen Aspekten eingesetzt? Die Expertenminister sicher nicht, auch der „Pferdemistminister“, der sich jetzt als Aufwiegler bei Demos und Polizistendenunziant in Szene setzt, hatte nicht wirklich viel Möglichkeiten – wer bleibt da noch übrig? Verwirrt hat mich auch ein Schreiben im Intranet, wo in höchsten Tönen der Paradigmenwechsel bei der Notrufbearbeitung gelobt wird. Verwirrt deshalb, weil aus verschiedensten LLZ Mängel beanstandet werden. Aber was als gut zu gelten hat, hat gut zu bleiben. Verwirrung auch um die Reform der Logistikabteilungen. Das Papier war zwischen BMI und Zentralausschuss fertig ausverhandelt, plötzlich, dem Vernehmen nach, hat der Herr Generalsekretär eingegriffen, alles zurück an den Start. Ergebnis: Kleine Modifikationen, wieder Befassung des ZA, Akt in das BMKÖS, warten wir, was kommt. Verwirrung auch um die zugesagten und im Wege der Sozialpartnerschaft beschlossenen Bewertungsverbesserungen im Zusammenhang mit GEMEINSAM.SICHER.
Steht jetzt der Dienstgeber wirklich nicht zu dieser Vereinbarung?
Steht jetzt der Dienstgeber wirklich nicht zu dieser Vereinbarung? Auf Nachfrage erfährt man, dass das BMKÖS schuld sei – na dann! Verwirrung auch weiterhin zum Thema „Vorrückungsstichtag-NEU“, insbesondere, was die Neueinstufungen und die Nachzahlungen betrifft. Zur Erinnerung: Seit mehr als eineinhalb Jahren gibt es den Gesetzesbeschluss, die Kolleginnen und Kollegen haben das ihnen zustehende Geld noch immer nicht erhalten! Auf Nachfrage erfährt man, dass der zu lösende Knoten außer Haus liege. Wo? Natürlich im BMKÖS! Wo bleibt da das Durchsetzungsvermögen des sonst so kraftvollen Herrn BM bzw. die Zusammenarbeit der „Besten aus zwei Welten“? Im Zuge von Demonstrationen wurde auch über „Spuck-Attacken“ auf Polizistinnen und Polizisten berichtet, der Herr BM ist empört! Hört, hört. Bei einer Ansteckung werden die pauschalierten Nebengebühren nach 30 Tagen eingestellt, ein Antrag von uns auf Weiterzahlung wurde abgelehnt (Erlass liegt vor!), in der Kronen-Zeitung behauptet der Dienstgeber das Gegenteil – da kann nur Verwirrung herrschen. Schließlich erkennt das BVwG, dass PolizeischülerInnen in der Praxisphase II eine Zuteilungsgebühr gebührt. Was sagt das BMI: „Nein, der BVwG hat außer Acht gelassen, dass die geltenden Bestimmungen der RGV auf Vertragsbedienstete nicht anzuwenden sind“. Was würde der Herr BK hier sagen: „Das sind juristische Spitzfindigkeiten“. Mein Kommentar: „Die Letzten beißen die Hunde“ – traurig!
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Ich bin mir aber sicher, dass sich alle Verwirrungen auflösen und zum Guten wenden. Haben wir einmal die Gesundheits- und Wirtschaftskrise überstanden und hat eine Impfstrategie, die ihren Namen auch verdient, gegriffen, schaut alles anders aus. Der Herr BM wird seine politisch motivierte Fehde mit seinem Ex-Verbündeten Kickl, unter der die Kräfte vor Ort leiden – also auch du, hoffentlich beigelegt haben. Dann wird er sich den berechtigten Forderungen der Personalvertretung annehmen und viele Dinge umsetzen, die für euch persönlich und für den Dienstbetrieb Verbesserungen bringen. Ich hoffe, die geneigte Leserschaft glaubt jetzt nicht, dass ich auch noch an den Osterhasen glaube…
In diesem Sinne wünsche ich euch und euren Familien trotz aller widrigen Umstände ein frohes Osterfest, schaut auf euch und eure Lieben, bleibt gesund!
Hermann Greylinger
Vors.-Stv. der Polizeigewerkschaft